Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
... der K. Kraus Zaunsysteme GmbH, Schuhmacherstr. 7, 51789 Lindlar
01| ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Vertragsschluss
Unsere Leistungen und Lieferungen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Bedingungen.
Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie gelten auch dann nicht als anerkannt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, sobald sie uns bekannt werden.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Preise
Die vereinbarten Preise basieren auf den wirtschaftlichen Bedingungen bei Abschluss des Liefervertrages. Verändern sich diese später unter nachteiliger Auswirkung auf unsere Herstellungskosten, behalten wir uns eine angemessene Preisanpassung für die noch nicht fertig gestellten Teile der Bestellung vor. Ist der Abnehmer mit den neuen Preisen nicht einverstanden, so ist er - unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen - berechtigt, die noch nicht ausgelieferten Restmengen seiner Bestellung zu stornieren.
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht etwas anderes vereinbart ist, zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum.
Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen und Provisionen gemäß den jeweiligen Banksätzen für Überziehungskredite ab Fälligkeitsdatum berechnet, mindestens aber Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz.
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
Wir sind berechtigt, mit sämtlichen Forderungen, die uns - gleich aus welchem Rechtsgrund - gegenüber dem Abnehmer zustehen, gegen sämtliche Forderungen des Abnehmers gegen uns aufzurechnen. Sind die Forderungen verschieden fällig, werden unsere Forderungen insoweit spätestens mit der Fälligkeit unserer Verbindlichkeit fällig, und mit Wertstellung abgerechnet.
Unsere Abnehmer können mit eigenen Forderungen gegen uns nur aufrechnen, soweit diese Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Abtretungsverbot
Unsere Abnehmer können gegen uns gerichtete Forderungen nur mit unserer Zustimmung abtreten.
Warenrücksendungen
Bei Warenrücksendungen sind die vollen Rückholkosten zu tragen. Für den organisatorischen Aufwand (Warenannahme, Prüfung, Aufarbeiten, Neuverpacken, Verwaltungskosten) berechnen wir bei Warenrücksendungen eine Pauschale von 30% des Warenwertes. Diese Kosten werden bei Erstellung der Gutschrift in Abzug gebracht.
02| EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindung zu dem Abnehmer und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel und Schecks unser Eigentum.
Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
Der Abnehmer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt, eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung ist ihm jedoch nicht gestattet. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Diese Forderungen dienen in demselben Umfange zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Der Abnehmer ist zur Einziehung dieser Forderungen solange berechtigt, als er seinen Verpflichtungen uns gegenüber nachkommt. Auf unser Verlangen ist der Abnehmer verpflichtet, die Drittschuldner anzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen.
Hat der Abnehmer mit seinem Kunden ein Kontokorrent vereinbart, so tritt der Abnehmer den sich zu seinen Gunsten ergebenden Endsaldo an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Abnehmer für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Wird die Vorbehaltsware verarbeitet oder mit anderen Sachen verbunden, so erlischt unser Eigentum dadurch nicht, sondern wir werden Miteigentümer der neuen Sachen im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Waren. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Waren weiterveräußert, so gilt die oben vereinbarte Voraussetzung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die im Voraus abgetretenen Forderungen hat der Abnehmer uns unverzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
03| DATENSCHUTZ
Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten.
Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung und nur zu dem Zweck verarbeitet, zu dem der Kunde die Daten zur Verfügung gestellt hat. Die Daten werden nur soweit notwendig an das Versandunternehmen, das die Lieferung der Ware auftragsgemäß übernimmt, weitergegeben.
Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern.
Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich.
Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse wenden: K. Kraus Zaunsysteme GmbH, Schuhmacherstr. 7, 51789 Lindlar, 02266-47520, info@kkraus.de.
04| SCHUTZRECHTE
Sofern wir Artikel nach Zeichnung oder Muster des Abnehmers zu liefern haben, übernimmt der Abnehmer die volle Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung dieser Gegenstände Schutzrechte Dritter weder direkt noch indirekt verletzt werden. Unsere Entwürfe in Form von Zeichnungen, Mustern oder Originalstücken dürfen Dritten weder im Original noch in Ablichtung zugänglich gemacht werden. Für unsere Entwürfe ist uns das alleinige Ausführungs- und Urheberrecht vorbehalten. Auf Wunsch hergestellte Muster werden berechnet; dies beeinträchtigt jedoch nicht unser Urheberrecht.
05| ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort für die Zahlungspflicht des Käufers sowie Gerichtsstand für beide Vertragsteile ist unser Sitz. Wir sind auch berechtigt, unseren Abnehmer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen und ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes bei dem Amtsgericht Klage zu erheben.
06| AUSFÜHRUNG DER LIEFERUNGEN
Die Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung. Lieferfristen und Termine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Werk. Sie gelten mit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten.
Falls wir in Verzug geraten, kann unser Abnehmer nach Ablauf einer uns gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet worden ist.
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung des Vertrages für eine der Parteien unzumutbar, so kann sie insoweit vom Vertrag zurücktreten. Der höheren Gewalt stehen alle Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. Streik, Aussperrungen oder Betriebsstörungen jeder Art, sowie Behinderungen der Verkehrswege, und zwar gleichgültig, ob diese Umstände bei uns, bei unserem Vormateriallieferanten oder einem anderen Unterlieferanten eintreten.
07| REKLAMATIONEN
Mängel, Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware
Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so kann unser Abnehmer Nacherfüllung verlangen, die nach unserer Wahl in Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache besteht. Die Feststellung von Mängeln muss uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb von 10 Tagen nach Entgegennahme der Ware, bei versteckten Mängeln unmittelbar nach Erkennbarkeit, schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Sie beginnt mit Meldung der Versandbereitschaft.
Wurde der Erhalt der Lieferung einwandfrei von Ihnen quittiert, so ist eine nachträgliche Reklamation von Mengendifferenzen oder Transportbeschädigungen ausgeschlossen. Ist eine Rücklieferung erforderlich oder von Ihnen gewünscht, so muss uns diese 3 Werktage vor Eingang Ihrer Rücklieferung in unserem Werk schriftlich unter Angabe unserer Auftragsnummer angezeigt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Rücklieferungen, die nicht von Ihnen angezeigt wurden, die Annahme verweigern.
Hinweise zur Feuerverzinkung
Stückverzinken nach DIN EN ISO 1461 gilt als qualitativ höchste Form der Verzinkung und Schutz gegen Rost. Bei diesem Verfahren werden die Produkte komplett in einem Stück verzinkt. Die Zinkschicht sieht im frischen Zustand hellglänzend silbrig und nach einiger Zeit metallisch-kristallin aus. Im weiteren Verlauf reagiert das Zink mit der Luft und bildet eine witterungsbeständige Schutzschicht aus Zinkoxid und Zinkcarbonat. Dadurch entsteht die typische mittelgraue bis dunkelgraue Oberfläche. Je nach Lagerung und dem damit verbundenen Luft- und Kohlendioxid-Zutritt kann die Oberfläche des feuerverzinkten Materials ein „blumiges“ oder „streifiges“ Muster haben. Auch können weißliche Ausblühungen, der s.g. „Weißrost“ entstehen. Die verschiedenen Oberflächenausprägungen stellen keine qualitative Beeinträchtigung des Materials dar und sind demnach kein Reklamationsgrund. Die Oberflächen einzelner Zaunelemente und Pfosten können sich innerhalb einer Lieferung optisch unterscheiden, weil sie zu verschiedenen Zeitpunkten produziert bzw. unterschiedlich lange gelagert wurden. Im Laufe der Zeit wird sich das Material jedoch optisch so weit angleichen, dass kein Unterschied mehr erkennbar ist. Durch die Verzinkung können auf der Oberfläche des Materials Zinkrückstände verbleiben. Diese können als wellige Erhebungen ausfallen, bis hin zu „Zinkspitzen“ die hervorstehen. Dies ist völlig normal und stellt ebenfalls keine qualitative Beeinträchtigung des Materials dar.
Hinweise zum Sendzimir-Verzinken
Das Sendzimir-Verzinken ist ein kontinuierliches Verzinken, indem Draht nach DIN EN ISO 10244-2 in die Zinkschmelze getaucht und endlos mit Zink überzogen wird. Anschließend wird die Weiterverarbeitung durchgeführt. Vorteile dieser Verzinkung sind, dass es sich um ein Vorprodukt handelt und keine Zinkrückstände auf den Produkten verbleiben. Durch die Pulverbeschichtung erhalten die Produkte ein ebenso gutes Ergebnis in Bezug auf den Korrosionsschutz wie bei der Feuerverzinkten Ausführung. Der Unterschied in der Optik besteht darin, dass die Produkte eine glattere Oberfläche erhalten. Im Gegensatz zum Stückverzinken werden hier keine „Zinkspitze“ hervorstehen.
Hinweise zur Pulverbeschichtung
Die Zaunelemente werden an mehreren Haken hängend durch die Pulverbeschichtungsanlage transportiert. Im Bereich dieser Haken kann das Zaunelement nicht elektrostatisch beschichtet werden. Das Fehlen der Pulverbeschichtung an diesen Stellen ist produktionsbedingt und stellt keinen qualitativen Mangel am Produkt dar. Wir empfehlen Ihnen, diese Stellen nach der Zaunmontage mit einem farblich passenden Lackspray zu behandeln.
In Einzelfällen können Farbveränderungen oder Aufhellungen von in Folie verpackter Ware beim Auspacken auftreten. Dies ist kein Qualitätsmangel. Diese Farbveränderungen treten durch einen chemischen Vorgang auf. Der Weichmacher in der Folie reagiert mit der pulverbeschichteten Oberfläche, welches durch Feuchtigkeit und Wärme begünstigt wird. Diese Veränderungen der Oberfläche können durch direkten Wärmeeinfluss (z.B. Heißluftfön) beseitigt werden. Ohne punktuellen Wärmeeinfluss verschwinden die Farbveränderungen oder Aufhellungen, je nach Jahreszeit, innerhalb eines kurzen Zeitraums.
Aus- und Einbau
Die Durchführung des Aus- und Einbaus beschädigter Produkte behalten wir uns vor.
08| HAFTUNG
Unbeschadet der Ansprüche unseres Kunden im Rahmen der Gewährleistung haften wir für Pflichtverletzungen nur, soweit unsere gesetzlichen Vertreter oder leitenden Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Bei einfachen Erfüllungsgehilfen ist unsere Haftung ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde.
Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Außer bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit ist unsere Haftung begrenzt auf das negative Interesse beim Schadenersatz statt der Leistung sowie dem Verzögerungsschaden, auf die Höhe des Kaufpreises beim Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung. Ist der Anspruch unseres Abnehmers auf Leistung ausgeschlossen, weil diese für uns oder für jedermann unmöglich ist, so kann unser Abnehmer Schadenersatz nicht verlangen.
09| VERSAND
Den Transportweg und das Transportmittel wählen wir - sofern nicht etwas anderes vereinbart ist - nach billigem Ermessen.
Der Versand erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart ist, für Rechnung des Abnehmers. Eine Transportversicherung schließen wir nicht ab.
Versandbereit gemeldete Ware muss unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Woche bei uns abgerufen werden. Andernfalls sind wir berechtigt, die Ware nach eigener Wahl zu versenden oder auf Rechnung unseres Abnehmers auszulagern.
Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes, geht die Gefahr auf unseren Abnehmer über.
10| ANWENDBARES RECHT; RECHTSVERFOLGUNGSKOSTEN
Auf die Geschäftsbeziehungen mit uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Hat unser Abnehmer im Ausland seinen Sitz und fallen für uns im Ausland Rechtsverfolgungskosten an, so hat unser Abnehmer uns alle Kosten der Rechtsverfolgung, sowohl gerichtliche als außergerichtliche, zu erstatten.
11| SALVATORISCHE KLAUSEL
Die eventuelle Unwirksamkeit einer oder mehrerer Vorschriften dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt ohne Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Vorschriften.